Presseschau

Basler Zeitung vom 06.01.2014

Raul Bobadilla muss im Mai vor den Richter

Der Prozesstermin gegen den ehemaligen FCB-Stürmer ist festgelegt

Von Jonas Hoskyn

Dornach. Eigentlich sollte Raul Bobadilla das Amtsgericht Dorneck-Thierstein gut kennen. In den knapp acht Monaten, in denen der 26-Jährige beim FC Basel spielte, ist er auf dem Weg ins Training praktisch täglich an dem hellgelben imposanten Gebäude mit dem Glockentürmchen vorbeigefahren, das gleich am Ortseingang von Dornach steht. Am 23. Mai kommt Bobadilla das letzte Mal dorthin. Dann muss er sich wegen qualifizierter Verletzung der Verkehrsregeln verantworten.

Der heissblütige Argentinier war vergangenen Sommer in seinem Wohnort Seewen mit einer Geschwindigkeit von 111 Stundenkilometern geblitzt worden, erlaubt sind dort gerade mal deren 50. Damit fällt der Fall unter die verschärften Rasergesetze, die Anfang 2013 in Kraft traten. Auf eine derart krasse Geschwindigkeitsübertretung steht laut Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis maximal vier Jahren. Angesichts der klaren Faktenlage dürfte es zu einem Schuldspruch kommen. Allerdings ist auch bereits jetzt klar, dass Bobadilla nicht mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft wird. Den Fall beurteilt ein Einzelrichter, was bedeutet, dass der Strafrahmen auf maximal zwei Jahre begrenzt ist. Und zwei Jahre sind ebenso die höchstmögliche Strafe, welche noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Welchen Antrag die Staatsanwaltschaft stellt, wird sie erst an der Hauptverhandlung bekannt geben.

Allerdings gibt es gute Argumente für, aber auch gegen eine bedingte Strafe. Aus rein pragmatischer Sicht bringt es der Schweizer Justiz wenig, einen ausländischen Fussballer, der längst nicht mehr hier lebt, mitten in der Karriere für ein paar Monate ins Gefängnis zu stecken.

Wiederholungstäter

Gegen Bobadilla spricht, dass er ein Wiederholungstäter ist. So wurde er zu seiner Zeit in Mönchengladbach mit 1,1 Promille am Steuer gestoppt. Und einschlägige Vorstrafen wirken sich in der Regel schlecht auf die Prognose aus, welche bei der Beurteilung, ob eine bedingte Strafe ausgesprochen werden kann, eine wichtige Rolle spielt.

Klar ist, auch bei einer bedingten Strafe, wird sich Bobadilla künftig keine Entgleisungen mehr leisten können. Dazu kommt, dass ihm wohl zusätzlich eine saftige Busse droht. Und ob er den am gleichen Tag noch eingezogenen Maserati wiederbekommt, ist mehr als fraglich.

Bobadilla kommt wohl persönlich

Der Gerichtstermin wurde in Absprache mit Bobadillas Anwalt festgelegt. In Dornach geht man folglich davon aus, dass der Fussballer persönlich erscheinen wird. Mittlerweile wurde auch die Vorladung verschickt. Falls Bobadilla nicht auftaucht, müsste der Prozess verschoben werden. Bei zweimaligem Nichterscheinen, fände der Prozess ohne ihn statt. Bei einer Verurteilung würde er dann ausgeschrieben. Dann wäre es möglich, eine Auslieferung zu beantragen oder ein Gesuch zu stellen, dass die Strafe in Deutschland vollzogen wird.

Bei seinem neuen Club FC Augsburg scheint der Stürmer nun zurück auf die Erfolgsspur gefunden zu haben. Seit seinem Comeback nach langer Verletzung zeigt die sportliche Leistungskurve steil nach oben und auch neben dem Platz verhielt sich der Argentinier bisher ohne Fehl und Tadel.

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