Presseschau

Thurgauer Zeitung vom 18.08.2016

Schuldspruch bleibt

Ein Securitas-Mitarbeiter hat sich am Kantonsgericht vergeblich gegen den Vorwurf gewehrt, er habe sich der falschen Zeugenaussage schuldig gemacht. Er hatte einen Fussballfan belastet, obwohl dieser unschuldig war.

CLAUDIA SCHMID

ORT. Der Gerichtsfall steht in Zusammenhang mit einem Fussballspiel im Jahre 2012 im Kybunpark. Vor der Partie FC St. Gallen – FC Basel kam es zu Ausschreitungen, nachdem ein Basel-Anhänger mit Pyros erwischt worden war. In der Folge wurde ein damals 18jähriger FCB-Fan vom Kreisgericht St. Gallen vom Vorwurf freigesprochen, einen Sicherheitsmann angegriffen zu haben. Dies allerdings nur, weil im letzten Moment entlastende Videobilder auftauchten. Zuvor hatten zwei Securitas-Angestellte, die an jenem Spiel im Einsatz standen, den Mann belastet. Er sei sich sicher, dass sein Kollege den Fussballfan abgetastet habe und von ihm angegriffen worden sei, gab jener Securitas-Mann, der am Dienstag vor dem Kantonsgericht stand, damals zu Protokoll.

Irrtum nicht eingestanden

Der Beschuldigte wurde im Juni 2015 vom Kreisgericht St. Gallen wegen falschen Zeugnisses verurteilt. Es sanktionierte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 100 Franken. Es handle sich eindeutig um kein Kapitalverbrechen, doch habe der Securitas-Angestellte einen Fehler gemacht, indem er seinen Irrtum durch sein Beharren nicht eingestanden habe, hatte der Einzelrichter am Kreisgericht seinen Entscheid begründet. Immer wieder habe er betont, dass er sich absolut sicher sei, den Vorfall richtig gesehen zu haben.

Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte zusammen mit seinem Verteidiger Einsprache. Bei der damaligen Zeugenbefragung sei er zu 100-Prozent überzeugt gewesen, dass es sich so abgespielt habe, betonte er an der Berufungsverhandlung immer wieder. Er könne sich nicht wirklich erklären, weshalb seine Wahrnehmung nicht mit dem dokumentierten Geschehen auf den Videos übereinstimme. Die Frage des vorsitzenden Richters, ob er und sein Kollege die Zeugenaussage abgesprochen hätten, verneinte er vehement.

Motiv für Vorsatz fehlt

Die Anklage war an der Berufungsverhandlung nicht vertreten. Im ersten Verfahren hatte die Staatsanwältin erklärt, irren sei menschlich. In diesem Fall gehe es jedoch um die Frage, ob man auf einem erkennbaren Irrtum beharren dürfe. Einem Sicherheitsmann komme als Zeuge eine erhöhte Glaubwürdigkeit zu. Auch nach der ersten Sichtung des Videomaterials habe er seine Aussage nicht relativiert.

Der Verteidiger forderte einen Freispruch von Schuld und Strafe. Sein Mandant und die Securitas-Kollegen seien mit Petarden beworfen und mit Pfefferspray attackiert worden, erklärte er. Eine Verwechslung könne angesichts der Stresssituation möglich sein. Der Beschuldigte habe erst viel später die Videoaufnahmen gesehen. Bis dahin habe er gar keine Möglichkeit gehabt, seinen Irrtum zu erkennen. Bei seinem Mandanten sei zudem keinerlei Motiv erkennbar, weshalb er bewusst eine Falschaussage habe machen wollen. Eine Verurteilung verlange, dass man vorsätzlich handle und dies sei hier nicht der Fall. Ein Schuldspruch habe für ihn fatale Folgen, da die Securitas strenge Vorschriften bezüglich Vorstrafen habe. Somit sei die Gefahr gross, dass er seine Arbeit verliere.

Berufung abgewiesen

Das Kantonsgericht St. Gallen hat nun das Urteil am Mittwoch schriftlich eröffnet. Es hat die Berufung abgewiesen und das Urteil des Kreisgerichts bestätigt. Die Kosten des Verfahrens muss der Beschuldigte bezahlen. Sie betragen 2700 Franken.

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