Presseschau

Aargauer Zeitung vom 06.05.2016

Die letzte «Heldentat» zweier FCZ-Hooligans

Baden · Sie hatten drei FCB-Fans erpresst und standen deswegen vor Gericht.

Rosmarie Mehlin

Ostermontag 2014. Im Cupfinal schlägt Zürich den FC Basel 2:0. Die drei zwischen 18 und 21 Jahre alten FCB-Fans aus der Region, die gegen 19.30 Uhr in Baden aus dem Zug steigen, sind also vermutlich alles andere als euphorisch. Und da bekommen sie am Bahnhof doch glatt noch eins auf den Deckel – glücklicherweise nicht wörtlich. Aber immerhin: Drei Burschen im selben Alter geben sich als FCZ-Fans zu erkennen und fordern die Herausgabe ihrer «Muttenzerkurve-Jacken». Die drei Bedrängten leisten keinen Widerstand, dürfen aber immerhin den Inhalt der Jackentaschen behalten.

Nachdem die FCZler mit ihren Trophäen von dannen gezogen sind, rufen die FCBler die Polizei. Die kann noch auf dem Bahnhof einen der Täter, nennen wir ihn Dominik, festnehmen. Auf dessen Handy finden sie ein SMS an Reto (Namen geändert) «hei wemmer eus treffe in baden zum paar basler abfoo?» und dessen Antwort: «okee de maks isch au derbii».

Jetzt sassen Dominik und Reto, beide gut 20-jährig, vor Gericht, der Dritte im Bunde konnte nicht ausfindig gemacht werden. Beide waren angeklagt der Erpressung – und beide sind einschlägig vorbestraft. Am Triumph ihrer Mannschaft im Stade de Suisse hatten sie, zufolge Stadionverbots, nicht teilnehmen können. Dominik steckt in einer Lehre zum Fachmann für Betriebsunterhalt, Reto ist gelernter Autofachmann und arbeitslos. Beide stecken tief in Schulden, «von Bussen und Gerichtskosten und so», sagt Dominik.

«Nichts mehr damit zu tun»

Sie waren bekennende Hooligans, «aber heute haben wir nichts mehr damit zu tun», versichern sie unisono. Einig sind sie sich auch darüber, dass es «en Scheiss gsi isch», was sie dort am Bahnhof getan hatten, und dass sie es bereuen. Aber, betont Dominik, sie hätten ihre Opfer weder bedroht, noch hätten sie Bereicherungsabsichten gehabt. «Wir können als FCZ-Fans ja unmöglich FCB-Jacken tragen.» Er wisse auch nicht, meint Reto, wieso sie die Herausgabe der Jacken gefordert hatten, «viilicht hämers eifach geil gfunde». Die Opfer ihrerseits hatten ausgesagt, Dominik habe gedroht, falls sie sich weigern, könne man das «sonst auch anders lösen».

Dominik hatte in der Zelle ein Fenster zertrümmert und sich, als er zur erkennungsdienstlichen Erfassung nach Aarau überführt werden sollte, sehr renitent und angriffig gegenüber den Polizeibeamten verhalten, was ihm weitere Anklagepunkte einbrachte.

Unbedingte Geldstrafen in Höhe von 8100 Franken für Dominik und 6300 Franken für Reto forderte der Staatsanwalt. Diesem Antrag folgte Einzelrichter Peter Rüegg.

Richter gibt eine letzte Chance

Was die Höhe der Strafe betrifft, liess er aber Gnade vor Recht ergehen und gewährte beiden den bedingten Vollzug mit einer langen Probezeit von vier Jahren. «Es ist dies», so der Richter, «eine letzte Chance, da sie ja inzwischen der Hooligan-Szene offensichtlich abgeschworen haben.» Allerdings werden die zwei doch zur Kasse gebeten. Einerseits müssen sie die Verfahrenskosten berappen, andererseits werden bedingte Geldstrafen aus dem Jahre 2013 widerrufen. Bei Dominik sind das 1200, bei Reto 4800 Franken.

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