Presseschau

Blick vom 20.02.2019

Liga verbietet Klauseln seit 2015

Abmachungen sind in England und Spanien üblich

Früher war es in der Schweiz gang und gäbe, bei Leihgeschäften ein Verbot eines Einsatzes des ausgeliehenen Spielers gegen den Stammklub festzulegen. Sei es schriftlich im Leihvertrag oder mittels Gentlemen’s Agreement. Nicht etwa, dass der ausgeliehene Spieler dem Stammklub ein Ei legen kann.

In England und Spanien gilt dieses ungeschriebene Gesetz seit jeher. In der Bundesliga hingegen hat sich diese Praxis nie durchgesetzt. So kommt es zu solchen Szenen wie im Februar 2016, als Josip Drmic als Leihspieler beim Hamburger SV hochmotiviert gegen seinen Stammklub Borussia Mönchengladbach spielt. Und dem HSV zu einem 3:2 verhilft.

2015 wird die Praxis in der Schweiz geändert. Die Swiss Football League beschliesst ein Verbot für solche Klauseln in Verträgen. Wie das auch bei der Uefa üblich ist. «Damit soll die Integrität des Wettbewerbs geschützt werden», sagt Liga-Sprecher Philippe Guggisberg. «Ein Verein soll keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Aufstellung in einem anderen Klub haben dürfen.»

Auch wenn im Reglement explizit von Leihverträgen die Rede ist, so gilt das Verbot sinngemäss auch für mündliche Abmachungen, also Gentlemen’s Agreements.

Wird Serey Die also trotz gegenteiliger Abmachung im für Xamax im Abstiegskampf so wichtigen Spiel gegen Basel auflaufen, hätten die Basler keine rechtliche Handhabe dagegen. Der FCB könnte nur die Faust im Sack machen.

Alain Kunz

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