Presseschau

Basler Zeitung vom 25.05.2019

Misstrauensvotum gegen Burgener

An der Generalversammlung wird darüber abgestimmt, ob anstelle des Präsidenten ein unabhängiges Mitglied die AG-Aktien des Vereins vertritt – und Anspruch auf einen Sitz im Verwaltungsrat anmeldet.

Oliver Gut

Der FC Basel ist Cupsieger. Aber der FC Basel hat in den vergangenen zwei Geschäftsjahren auch 20 Millionen Franken seiner Reserven gebraucht, weil er mehr ausgegeben als eingenommen hat. Er hat seine sportliche Spitzenposition innerhalb kürzester Zeit an den BSC Young Boys abgegeben. Und er hat mit Projekten, die nicht in direktem Zusammenhang mit seinem Kerngeschäft stehen, für Aufsehen und Unmut gesorgt.

Es sind dies Dinge, die in der Öffentlichkeit Kritik provozierten. Vor allem aber sind es Entwicklungen, die bei den Anhängern Sorgen hervorrufen.

Gefordert: Unabhängigkeit

Jüngste Folge ist ein Vorstoss von Peter Hablützel, der als Misstrauensvotum gegenüber Präsident Bernhard Burgener zu werten ist: Das Vereinsmitglied hat anlässlich der 125. Generalversammlung, die am 4. Juni im St.-Jakob-Park stattfindet, einen Antrag zu einer Statutenänderung von Artikel 13.3. eingereicht. Der Vereinspräsident soll demzufolge nicht mehr als Delegierter des Vereins das Aktienpaket vertreten, das die Basis an der Profifussball-Abteilung hält.

Die 25 Prozent, die der Verein an der FC Basel 1893 AG hält, sollen durch ein unabhängiges Vereinsmitglied repräsentiert werden – ein Vereinsmitglied, das im Vereinsvorstand amtet und auch Einsitz in den Verwaltungsrat der FC Basel 1893 AG erhält. Also an den Sitzungen teilnimmt, in denen bisher Burgener, Sportdirektor Marco Streller, Nachwuchs-Chef Massimo Ceccaroni und Alex Frei die Linien für den Club zogen.

Gestrichen würde in den Statuten der bisherige Absatz 13.3.:

13.3. Der Präsident ist zugleich Delegierter des Vereins für den Verwaltungsrat der FC Basel 1893 AG.

Neu würde der Absatz 13.3. so formuliert und ergänzt in den Statuten stehen:

13.3. Der/die Delegierte des Vereins für den Verwaltungsrat der FC Basel AG wird aus der Mitte der Vereinsmitglieder für ein Jahr gewählt. Er/sie vertritt die Interessen der Vereinsmitglieder gegenüber der FC Basel 1893 AG und erhält Einsitz in der Clubleitung des Vereins.

13.3.a Der Delegierte muss unabhängig sein und darf bei seiner/ ihrer Wahl weder dem Verwaltungsrat der FC Basel AG, der FC Basel Holding AG, der Stadiondienst AG oder von Firmen, die von diesen Gesellschaften beherrscht sind, angehören noch in einem Anstellungsverhältnis mit diesen stehen.

13.3.b Der/die Delegierte vertritt das Aktienkapital des Vereins von 25% der FC Basel 1893 AG gegenüber den Vereinsmitgliedern. Als Delegierte/r des Vereins beansprucht diese/r einen Sitz im Verwaltungsrat der FC Basel 1893 AG.

13.3.c Der/die Präsident/in, die Clubleitung und der/die Delegierte informieren die Vereinsmitglieder quartalsweise in elektronischer oder/und schriftlicher Form (E-Mail/Postversand) ausführlich über seine/ihre Tätigkeit, Neuigkeiten, Geschäftsverlauf und Ereignisse im Verein FC Basel 1893 und in der FC Basel 1893 AG.

13.3.d Der/die Delegierte ist jederzeit Ansprechperson für Vereinsmitglieder gegenüber der FC Basel 1893 AG. Vereinsmitglieder können ein Meeting mit dem/der Delegierte/n verlangen.

13.3.e Der/die Delegierte erhält eine angemessene Entschädigung.

Ausserdem beantragt Peter Hablützel, dass die Wahl der Mitglieder der Clubleitung (Vereinsvorstand) nicht in globo, sondern in Einzelabstimmungen erfolgt.

Der 63-jährige Basler kritisiert durchaus die Art, wie Bernhard Burgener den FC Basel führt. Er spricht von Distanz zur Basis und auch davon, dass die Zusammensetzung des bisherigen AG-Verwaltungsrats mit lauter abhängigen Angestellten weder im Sinne der Aufgaben sei noch dem Obligationenrecht entspreche.

Trotzdem will er seinen Antrag nicht als Misstrauensvotum verstehen. «Mir geht es darum, die Hand zu reichen. Die Mitglieder sollen besser informiert und eingebunden werden, sodass wieder mehr Nähe zwischen der Führung und der Basis entsteht und es dem FCB wieder besser geht», sagt der Initiant. Er kandidiert zusammen mit einer zweiten Person anlässlich der GV gleich selbst als Vereinsvorstand und würde sich als unabhängiger Delegierter zur Verfügung stellen, sollte es zur Statutenänderung kommen.

Gebraucht: 75 Prozent

Dass dies der Fall sein wird, ist wenig wahrscheinlich. Zwar werden an der Generalversammlung mit Sicherheit die nötigen 100 stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Allerdings braucht eine Änderung der Vereinsstatuten eine Zustimmung von 75 Prozent. Und selbst wenn die Statuten geändert würden, sitzt damit noch nicht automatisch ein unabhängiges Vereinsmitglied in der AG. Denn das ist statuarisch so nicht geregelt. Allerdings hat sich Hablützel juristisch beraten lassen und weiss um Bundesgerichtsurteile, bei denen Aktionären mit mehr als 10 Prozent Anteilein Sitzim Verwaltungsrat gewährt wurde.

Man darf so oder so gespannt sein, wie die Mitglieder abstimmen – und wie Bernhard Burgener reagiert, sollte zumindest eine einfache Mehrheit den Antrag unterstützen und so den Wunsch nach mehr Transparenz und Mitarbeit ausdrücken.

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