Presseschau

Tages-Anzeiger vom 27.06.2019

Ein deutscher Paragrafenreiter durchkreuzt den Basler Trainingsplan

Seit zehn Jahren reist der FC Basel nach Rottach-Egern ins Trainingslager. Dannkommt Paragraf 32, Absatz 2.

Das oberbayrische Rottach-Egern erfüllt dem FC Basel fast jeden Wunsch. Die Trainingsbedingungen sind hervorragend. Und das Idyll der Ortschaft am Tegernsee macht sich auf jeder Postkarte gut. Auch Bayern München oder Borussia Mönchengladbach bereiten sich ebenda auf die Saison vor, Liverpool war 2017 dort. Rottach-Egern ist dermassen beliebt, dass die Gemeinde dieses Jahr Atletico Madrid und Liverpool eine Absage erteilen musste.

Für den FCB ist dieser Ort seit zehn Jahren eine paradiesische Sommerresidenz. Das könnte sich ändern. Denn der Deutsche Fussball-Bund behindert mit einer juristischen Hürde den Testspielbetrieb für ausländische Vereine. Der FCB hatte Partien gegen 1860 München sowie Wacker Innsbruck und Rubin Kasan geplant. Letztere wurden abgesagt – wegen Paragraf 32, Absatz 2 der DFB-Spielordnung.

Dieser besagt: Zwei ausländische Mannschaften dürfen auf deutschem Boden gegeneinander antreten, aber die Partie darf nicht von einem Verein veranstaltetwerden, der dem DFB angehört. De facto fallen damit praktisch alle Fussballplätze weg, die den Qualitätsanforderungen eines Profibetriebs entsprechen.

Zwar kann der DFB Ausnahmen gewähren. Aber grundsätzlich darf der FCB während des Trainingslagers nur gegen deutsche Clubs spielen, wie eben 1860 München. Das macht die Basler nicht glücklich. Denn die Teams aus der 1. Bundesliga sind zurzeit in den Ferien. Deutsche Gegner von hoher Qualität fehlen also.

Der DFB wird strenger

In den letzten Jahren haben die Basler in Deutschland immer wieder gegen ausländische Teams gespielt. Trotz Paragraf 32, Absatz 2, der inzwischen offenbar strenger angewendet wird. Beim FCB versteht niemand diesen Paragrafen. Folgerichtig überlegt sich der Verein, ob ein Trainingslager unter diesem Reglement noch Sinn macht.

Ohnehin ist der FCB der einzige Super-League-Club, der sich in Deutschland vorbereitet. 2018 war der FC Zürich in Deutschland und hatte einen Test gegen den FC Vaduz geplant. Dieser musste nach Liechtenstein verlegt werden, wegen Paragraf 32. Inzwischen hält der FCZ sein Trainingslager im österreichischen Oberinntal ab, nicht nur wegen dieser Hürde.

In der Schweiz gibt es keinen solchen Paragrafen. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, zum Beispiel an die Sicherheit, bewilligt der Schweizerische Fussballverband Spiele zwischen ausländischen Teams. Sofern sie zeitlich keine Partien mit Schweizer Beteiligung konkurrieren.

Die Basler haben das Problem inzwischen gelöst. Nächste Woche testen sie möglicherweise gegen den Bundesliga-Absteiger 1. FC Nürnberg. Und am Sonntag spielt der FCB innerhalb seines Kaders ganz einfach gegen sich selbst. Wenn der DFB dieses Vorhaben mal nur nicht als Spiel zwischen zwei ausländischen Mannschaften auslegt.

Samuel Waldis

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