Presseschau

Basellandschaftliche Zeitung vom 25.06.2019

Prügelei in Muttenz: Zwei weitere FCB-Ultras verurteilt

Strafgericht Erneut sind zwei Hooligans wegen der Prügelei vom September 2016 beim Güterbahnhof Muttenz verurteilt worden. Ihnen wird Landfriedensbruch und Raufhandel angelastet. Weitere Verfahren sind noch hängig.

Patrick Rudin

Der Spuk dauerte knapp zwei Minuten: Im September 2016 stoppte ein Extrazug mit Zürcher Fussballfans auf dem Weg ins Joggeli gegen 18 Uhr vor Spielbeginn bereits beim Güterbahnhof in Muttenz, weil jemand die Notbremse zog. Anhänger des FC Basel eilten über die Gleise, Anhänger des Zürcher Grasshopper Club stiegen aus dem Zug, und schon ging die Prügelei los. Als die Polizei anrückte, löste sich die Menge blitzartig wieder auf. Aufnahmen der Ereignisse schafften es rasch in die Medien.

Schwerverletzer nach Prügelei

Bereits im Dezember 2017 wurde ein Mann aus dem Aargau vom Baselbieter Strafgericht wegen seiner Teilnahme an der Prügelei verurteilt (die bz berichtete), das Kantonsgericht hat das Urteil inzwischen bestätigt.

Gestern standen zwei weitere Männer vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz: Ein 26-jähriger Mann aus Basel sowie ein 23-jähriger Mann aus dem Aargau. An der damaligen Schlägerei wurde ein Mann aus Zürich schwer verletzt. Bis heute ist unklar, wer direkt dafür verantwortlich ist. Beide Angeklagten gehen einer Arbeit nach, verweigerten aber am Montag jegliche Aussagen zu den Vorwürfen.

Der 26-Jährige ist bereits vorbestraft, weil er 2013 eine Polizistin geschlagen hat. Der 23-Jährige hatte nach einem Spiel in St.Gallen im Jahr 2015 eine Verurteilung wegen Landfriedensbruchs und Gewalt gegen Beamte kassiert. Beide sind offenbar Mitglied im berüchtigten 187er-Club der FC Basel-Hooligans. Die Zahl stammt aus dem kalifornischen Strafgesetzbuch und entspricht dem Paragrafen für Mord.

In der Schweiz wären die Zahlen 133 und 260 allerdings passender: Sie stehen als Gesetzesparagrafen für Raufhandel und Landfriedensbruch, und wegen dieser Delikte wurden gestern auch die beiden Männer vom Baselbieter Strafgericht verurteilt. Einer der Männer kassierte auch noch eine weitere Verurteilung wegen seiner verbotenen Waffensammlung. Beide wurden nach einer Hausdurchsuchung einen halben Tag lang in Polizeigewahrsam genommen. Staatsanwältin Catherine Züllig hatte für beide Männer eine Freiheitsstrafe von elf Monaten gefordert, wegen der Vorstrafe sei ein unbedingter Vollzug nötig. Einzelrichter Daniel Schmid war etwas milder: Er verhängte bedingte Freiheitsstrafen von neun und zehn Monaten, zumal seit den Vorfällen im September 2016 die Männer nicht mehr aufgefallen sind. Bei einem der Männer wird zudem eine frühere bedingte Geldstrafe von 4500 Franken nun fällig, weil er in der Probezeit delinquiert hat. Beide Männer müssen auch Verfahrenskosten und Urteilsgebühren von jeweils rund 9000 Franken übernehmen.

Einige noch nicht identifiziert

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger hatten vergeblich argumentiert, es sei gar nicht nachgewiesen, dass die Männer an jener Prügelei teilgenommen hatten. Tatsächlich half der Kommissar Zufall nach: Bei einer anderen Razzia entdeckten die Ermittler auf den Mobiltelefonen Chatverläufe, die haargenau zu den Vorfällen im September 2016 passten. «Der Sauhund hat gesaftet», hat etwa einer der Männer wenige Stunden nach der Prügelei in einem Gruppenchat getextet.

Die meisten der rund 100 damaligen Teilnehmer konnte man bis heute nicht identifizieren, im Kanton Baselland sind aber noch immer Verfahren gegen weitere Männer hängig.

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